Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Musikverlages einschließlich der Wahrnehmung und Verwaltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, insbesondere die Administration, Nutzung, Auswertung und Verwertung von Musikwerken und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten; die Organisation, Förderung und Durchführung von künstlerischen und kreativen Tätigkeiten,
insbesondere im Bereich Songwriting, Musikproduktion und Synchronisation; die Entwicklung, Implementierung und Nutzung von Technologien im Bereich Datenverarbeitung, Künstliche Intelligenz und digitaler Rechteverwaltung zur Unterstützung der Verlags- und Kreativtätigkeit.