Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erwerben, Halten, Verwalten und Verwerten im eigenen Namen und für eigene Rechnung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere an solchen, die im Bereich der ambulanten und stationären Pflege, der Betreuung bedürftiger Personen sowie dem Handel mit medizinischen Hilfsmitteln und Pflegeausstattung tätig sind; Erbringung von Managementdienstleistungen und administrativen Dienstleistungen wie Buchhaltung, Personalwesen und Marketing.