Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
a) die Planung, der Bau und der Betrieb von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen und/ oder Energiespeicher sowie zugehöriger Infrastruktur,
b) die Projektentwicklung von erneuerbaren Energieanlagen sowie Speichermedien durch Einholung von behördlichen Genehmigungen, Vereinbarung von Netzzugangspunkten und Sicherung der entsprechenden Landrechte, Dienstbarkeiten oder sonstigen Nutzungsrechte durch Pachtverträge für Grundstücke oder Dächer oder den Kauf von Grundstücken,
c) die unter a) und b) genannten Tätigkeiten in Kombination von erneuerbaren mit konventionellen Energieanlagen,
d) die unter a) und b) genannten Tätigkeiten in Kombination mit Energiespeichern bzw. Energiekonversionsanlagen,
e) der Vertrieb und die Wartung und Betriebsführung für die unter a) - d) genannten Anlagen bzw. entwickelten Projekte,
f) die Beratung und der Vertrieb von Beratungsdienstleistungen für die unter a) - d) genannten Anlagen.