Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten und Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen, von Grundstücken und von anderen Vermögenswerten; Projektentwicklung und Übernahme von Geschäftsführungs-, Treuhand- und Komplementärfunktionen. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem KWG (Kreditwesengesetz)werden nicht getätigt; Erwerb und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen erfolgt ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung.