Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Volksbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: das Forschen, Sammeln und Verbreiten von Informationen im Bereich Female Health Technology (FemTech), insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten auf Webseiten und Social-Media, die Erstellung und der Betrieb von Plattformen in diesem Bereich, das Halten von öffentlichen Vortragen, die Teilnahme und Initiierung von Interviews und Podcasts; die Unterstützung und Förderung von Projekten und Innovationen in diesem Bereich; die Kooperation mit Experten im Bereich FemTech zum Zwecke der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs.