Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften, die den Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien und Vermögensanlagen zum Gegenstand haben.