Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten von Immobilien und Grundstücken sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens und des sonstigen eigenen Vermögens.