Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken, deren Entwicklung, Konzeption, Planung und Realisierung von Bauvorhaben des allgemeinen Hochbaus, insbesondere von Wohn-, Büro und Gewerbeprojekten im eigenen Namen und für eigene Rechnung; handwerkliche Tätigkeiten werden hierbei sämtlich durch Dritte ausgeführt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft auch die Errichtung, Vermietung, Verwaltung und Vermarktung aller von ihr entwickelten Projekte übernehmen. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten.