Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, Verwertung und der Vertrieb von audiovisuellen Medien, Filmen und Filmprogrammen nebst den zugehörigen Nutzungsrechten, die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten und Online-Medienzugängen für audiovisuelle Inhalte; die Organisation, Kommunikation und Vermarktung von Film- und Medienprojekten sowie alle damit zusammenhängenden künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten.