Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere von Cafés, Teehäusern und Milchtee-Shops sowie vergleichbaren Betrieben, einschließlich der Zubereitung, des An- und Verkaufs sowie des Vertriebs von Getränken und Lebensmitteln aller Art, sowohl stationär als auch im Außer-Haus-Verkauf. Ferner Dienstleistungen in den Bereichen Markenaufbau und Markenlokalisierung, Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Content-Erstellung, Event- und Kampagnenplanung sowie Beratungsleistungen u.a. zum Markteintritt, Unternehmensentwicklung und Geschäftsexpansion.