Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch sämtliche Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Cafes sowie Zubereitung und Verkauf von Speisen und Getränken aller Art zum Verzehr vor Ort und außer Haus. Vertrieb von Kaffee- und Teespezialitäten, Backwaren, Frühstücks- und Snackangebote sowie alkoholfreie Getränken. Angebot und Durchführung von Bildungs-, Arbeits- und Kreativformaten, insbesondere durch Bereitstellung von Arbeits- und Lernplätzen in den Cafe-Räumlichkeiten (z.B. Co-Working, Workshops, Vorträge, kulturelle Veranstaltungen). Erbringung von Cateringdienstleistungen, Durchführung und Organisation von Veranstaltungen sowie Handel mit Waren im Zusammenhang mit dem Gastronomiebetrieb. Handel mit Kunstgegenständen aller Art, einschließlich deren An- und Verkauf, Ausstellung und Vermittlung.