Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes mit Leistungen der Grund- und Behandlungspflege nach SGB XI, § 36 SGB XI Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. § 45 b SGB XI: Betreuungs- und Entlastungsleistungen, § 37 Abs. 3 SGB XI: Pflegeberatung, § 39 SGB XI: Verhinderungspflege, §§ 61- 66 SGB XII: Hilfe zur Pflege, Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, sowie die Durchführung von Schulungen und Fortbildungen im Bereich Pflege. SGB V: dazu gehören insbesondere Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung z.B. Medikamente verabreichen/überwachen/Injektion s.c. und Wundverband anlegen/wechseln, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als besondere Leistung im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 Abs. 1 SGB XI.