Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf Tochtergesellschaften gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann in Sachwerte wie Immobilien, Kunstwerke und Designobjekte investieren, soweit dies der Vermögensverwaltung dient. Die Gesellschaft kann strategische, organisatorische und administrative Aufgaben für verbundene Unternehmen übernehmen. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz wird nicht ausgeübt.