Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere Cafes und Teehäusern, der Verkauf von Getränken und Speisen zum Verzehr vor Ort und außer Haus, sowie der Handel mit Lebensmitteln, Tee, Zubehör und Geschenkartikeln. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck die Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung eines Franchise Konzepts für gastronomische Betriebe, insbesondere für das Konzept „Möge Tee", sowie die Vergabe und Betreuung von Franchisepartnerschaften im In- und Ausland.