Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(i) Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, (ii) die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien sowie (iii) der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Textilien und Maschinen. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.