Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Tätigkeiten gemäß § 34c GewO, insbesondere die Vermittlung, Verwaltung und Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, einschließlich der Miet- und WEG-Verwaltung sowie der Verwaltung von Sondereigentum. Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Betreuung im Bereich Immobilieninvestment, der An- und Verkauf von Immobilien auf eigene und fremde Rechnung, die Tätigkeit als Holzschutzgutachter, die Beratung von Mietern sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten.