Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Energieberatung, insbesondere zum Thema Energieeffizienz bei Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie denkmalgeschützten Objekten, die Begleitung, Unterstützung und Beratung von Kunden im Rahmen von Förderanträgen, insbesondere bei der Antragstellung, der Prüfung der Förderfähigkeit von Maßnahmen sowie der Kommunikation mit Handwerksbetrieben und sonstigen Beteiligten am Bau, die energetische Begleitung von Sanierungsvorhaben sowie die Durchführung energetischer Berechnungen, insbesondere die Erstellung von Energieausweisen, der hydraulische Abgleich und die raumweise Heizlastberechnung.