Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen, im eigenen Namen und nicht zu Gunsten Dritter, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist und unter Ausschluss des KWG.