Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung registrierter Inkassodienstleistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG, insbesondere die außergerichtliche Geltendmachung und Einziehung fremder Forderungen im Auftrag Dritter, einschließlich der Vorbereitung gerichtlicher Maßnahmen und der Koordination mit externen Rechtsanwälten.
Die Gesellschaft erbringt keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG und keine Rechtsdienstleistungen außerhalb des registrierten Inkassorahmens.