Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, sowie die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Unternehmensnachfolge, gegen Entgelt gegenüber Unternehmen, insbesondere solchen, an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, insbesondere solchen nach dem Kreditwesengesetz (KWG).