Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Gründung und die Veräußerung von Beteiligungen und Vermögenswerten aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für ihre Tochtergesellschaften und für Dritte betriebswirtschaftliche Beratung und verschiedene operative und strategische Unterstützungsleistungen erbringen.