Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants, Bars und ähnlichen Örtlichkeiten der Gastronomie; die Organisation und Verbreitung von Veranstaltungen jeglicher musikalischer, künstlerischer, unterhaltender und bildender Art; sowie die Organisation von Nachbarschaftstreffen und -märkten. In diesem Zusammenhang wird das Unternehmen auch im Markenvertrieb und der Werbung tätig sein.