Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Planung, Vertrieb, Montage, Installation und Wartung von Stromerzeugungs- und Heizungsanlagen, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen, Baufertigteilen sowie hierzugehörigen Komponenten, Zubehörteilen und ergänzenden Produkten; Vermittlung und Abschluss von Energieverträgen sowie damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.