Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Marketing und Franchising im Sinne des Aufbaus, der Organisation und des Betriebs eines Franchise-Systems, insbesondere die Vergabe von Nutzungsrechten, Lizenzen und Know-how an Franchisenehmer, die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Franchisenehmer sowie aller damit zusammenhängenden Aktivitäten und Maßnahmen, insbesondere Groß- und Einzelhandel mit Marketingartikeln.