Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von IT-Lösungen, Software, Medien- sowie Büro- und Organisationsmitteln, die Erbringung von Beratungs-, Marketing-, Personal- und Compliancedienstleistungen einschließlich Online- und Event-Services, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Fortbildungen sowie sämtliche nach § 6 StBerG zulässigen Tätigkeiten; gesetzlich verbotene oder erlaubnispflichtige Geschäfte sind ohne entsprechende Genehmigung ausgeschlossen.