Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Bauleistungen jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene sowie fremde Rechnung; die Planung, Überwachung und Abrechnung von Bauvorhaben jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene sowie fremde Rechnung; die Vermittlung von Bauaufträgen jeglicher Art; die Erbringung von Architektur- und Ingenieurdienstleistungen; Unternehmensberatung und Personalvermittlung; sowie die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene sowie fremde Rechnung.