Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Facilitymanagement und Gebäudemanagement, Reinigungsservice, Bau-, Reparatur- und Sanierungsdienstleistungen, Erwerb und Halten von Immobilien, Vermietung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien; Maklerleistungen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c GewO, werden erst nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt.