Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Pachten und Betreiben von Hotels, Erwerb und Halten, Verpachten und Vermieten von Betriebsvorrichtungen aller Art und von beweglichen Wirtschaftsgütern, auch wenn sie fest mit einem Gebäude verbunden sind, der Tagungsbetrieb, der Abschluss und die Erfüllung von Betriebsführungs- bzw. Hotelmanagementverträgen, das Vorhalten und zur Verfügungstellen von Übernachtungsmöglichkeiten und Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.