Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Erbringung von Coaching und Beratungsleistungen in den Bereichen Kommunikations- und Markenstrategie sowie die Erstellung und den Vertrieb künstlerischer Werke.