Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Beteiligung an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften.