Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Investition in Immobilien, deren Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung, sowie die Beteiligung an Gesellschaften. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), sind ausgeschlossen.