Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Bauleistungen im Bereich des Ausbaus, der Instandsetzung, der Sanierung sowie der Renovierung von Gebäuden, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind. Ferner die Baukoordination, Projektsteuerung, Baubetreuung und die Vermittlung von Bauleistungen, jeweils ohne Ausübung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.