Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbau, die Entwicklung und der Handel mit Marken inklusive des Handels mit Lebensmitteln und Getränken sowie der Im- und Export und Handel mit Waren verschiedener Art im Bereich Textilien und Kosmetik, sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten.