Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und der Verkauf von Unternehmen, Unternehmensanteilen, Immobilien und sonstigen materiellen oder immateriellen Anlageobjekten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf alle Geschafte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Genehmigungspflichtige Tatigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen.