Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung gesetzlicher und berufsrechtlich zulässiger Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43a Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), insbesondere: die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken und anderen Bescheinigungen über Prüfungen und Bewertungen, die Steuerberatung, Unternehmensberatung sowie gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben, weitere Tätigkeiten auf den Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen sind, einschließlich der Mitwirkung bei Reorganisationen, Sanierungen der Abwicklungen von Unternehmen oder ähnlichen Einrichtungen.