Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Sanierung von Bauwerken, schlüsselfertiger Bau von Wohn- und Geschäftshäusern, Durchführung diverser Baudienstleistungen, Garten- und Landschaftsbau, Ausführung von Reinigungsdiensten.