Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen jeder Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der Erwerb von Immobilien und Baugrundstücken zur Durchführung von Bauvorhaben auf vorbereiteten Grundstücken. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.