Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erstellen und Vertreiben von Leistungen und Produkten, wie etwa digitale Bildbearbeitung, digitale Drucke und analoge Vergrößerungen für die Verwendung in medialen Prozessen unter Berücksichtigung von fotomechanischen und elektronischen Verfahren und alle damit im Zusammenhang stehenden unmittelbaren und mittelbaren Geschäften.