Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte, der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksglelchen Rechten, die Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.