Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Eventagentur, der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungsorganisation- und durchführung, einschließlich Beratung, Konzeption, Planung, Umsetzung und Nachbereitung von Events aller Art. Ferner der Verleih und Verkauf von Bühnen, Ton- und Lichtanlagen sowie Eventausstattungen, Künstlervermittlung, Künstlerbetreuung und Künstlervermarktung. Des Weiteren der Schaustellerbetrieb, das Betreiben von Catering- und Marktständen sowie die Bereitstellung von Showbühnen, Parade- und Promotiontrucks.