Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt
- mildtätige Zwecke (§ 53 Nr. 1 und 2 AO), indem sie Personen in Madagaskar selbstlos unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (Nr. 1) oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 SGB XII (Nr. 2). Außerdem sind Zwecke der Gesellschaft die Förderung
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege in Madagaskar (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO),
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe in Madagaskar (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).