Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben sowie die Verwaltung und Weitervermietung von angemieteten und angekauften Wohn- und Gewerbeeinheiten auf eigene und fremde Rechnung. Zum Gegenstand gehört auch die Erbringung von Ingenieur-, Planungs-, Vermittlungs- und Beratungsleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.