Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Organisation, Durchführung und Vermarktung von kulturellen, künstlerischen und musikalischen Veranstaltungen, insbesondere Konzerten, Comedyshows, Festivals und anderen Live-Events im In- und Ausland. Die Gesellschaft übernimmt zudem das Booking und Management von Künstlern, die Durchführung von Tourneen, die Vermittlung von Veranstaltungsorten sowie die Produktion und den Vertrieb von Werbematerialien in Zusammenhang mit den genannten Aktivitäten.