Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik, insbesondere für Messe-, Kongress- und Tagungsveranstaltungen. Vermietung, Vermittlung und Verkauf von Veranstaltungszubehör sowie Vermittlung von Personal, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen.