Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel sowie Import- und Exportgeschäfte mit Waren jeder Art und der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermietung und Verpachtung derselben.