Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export sowie der Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Waren des täglichen Bedarfs, Konsumgüter, Haushaltswaren sowie Zubehör aller Art, soweit diese keiner öffentlichen Erlaubnis oder behördlicher Genehmigung bedürfen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte; sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.