Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, egal welcher Rechtsform, nur im eigenen Namen und nur für eigene Rechnung, sowie die Erbringung von Dienstleistungen für auf diese Weise mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Management, strategische Beratung, Controlling, Finanzierung und Verwaltung.