Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines oder mehrerer ambulanten/r (ggf. auch stationärer) Pflegedienste/s sowie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen. Neben der reinen Pflege ist auch die Beratung von Pflegeeinrichtungen sowie Pflegepersonal vom Gesellschaftszweck umfasst.