Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Förderung von:
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
- internationaler Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO),
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
- Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar die oben genannten Zwecke und verwirklicht diese insbesondere durch:
- Durchführung und Organisation von Schulungen, Workshops und Weiterbildungen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit,
- Forschung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und internationale Beziehungen sowie Veröffentlichung der Ergebnisse in zugänglicher Form, um die Allgemeinheit zu informieren und zu fördern,
- Unterstützung von Akteur*innen aus Politik und Zivilgesellschaft durch strategische Beratung und Know-how-Transfer zur Umsetzung von Gendergerechtigkeit,
- Entwicklung und Anwendung innovativer Methoden in Bildung, Beratung und internationaler Zusammenarbeit zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
- Vernetzung von Akteur*innen, um praktische Lösungen für die Gleichstellung und Toleranz in der Gesellschaft zu fördern.