Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), insbesondere die Förderung beruflicher Qualifikationen junger Menschen in Ländern mit geringem Bildungs- und Ausbildungszugang.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Organisation, Unterstützung und Durchführung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen im Ausland,
Aufbau und Unterstützung von Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen und Berufsschulen, Bereitstellung von Lehrmaterialien, Werkzeugen und sonstiger Ausstattung, Entsendung und Koordination von Fachkräften zur Aus- und Weiterbildung vor Ort, Entwicklung und Durchführung von Austauschprogrammen zur praktischen Berufsbildung.